Revolutionsgarden auf EU-Terrorliste: Folgt nun ein Betätigungsverbot in Deutschland?
Am Donnerstag hat die EU die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Das war jahrelang gefordert, aber bisher nie in die Tat …
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Fakten
- Die EU hat die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft.
- Die Revolutionsgarden wurden 1979 nach der Islamischen Republik gegründet.
- Die Revolutionsgarden verfügen über eigene Marineeinheiten, eine Luftwaffe sowie einen Geheimdienst.
- Der Einfluss der Revolutionsgarden reicht im Nahen Osten jedenfalls weit über den Iran hinaus.
- Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe gilt als bedeutendes Symbol.
- Diese Sanktionen verbieten seit mehr als zehn Jahren, dass der Organisation und Mitgliedern Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Der Grund für die Listung der Revolutionsgarden könnte ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 sein.
- Die Spezialeinheit der Revolutionsgarden ist auf extraterritoriale und verdeckte militärische und staatsterroristische Operationen sowie auf nachrichtendienstliche Ausspähungen spezialisiert.
- Der Iran reagiert jetzt mit Drohungen nach der Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe.
- Die EU hat die iranischen Revolutionsgarden auf eine Liste von Terrororganisationen gesetzt, die in Deutschland verboten sind.
- Die Bundesregierung soll nun ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden in Deutschland diskutieren.
- Die Grünen im Bundestag fordern nun ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden.
- Der Sprecher der Grünen, Irene Mihalic, sagte: 'Um exiliranische und jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Sicherheit wirksam zu schützen, braucht es neben diplomatischem und internationalen Druck auch rechtsstaatlich entschlossene Maßnahmen auf nationaler Ebene.'
- Die Bundesregierung soll nun ein Betätigungsverbot für die Revolutionsgarden in Deutschland diskutieren.
- Der Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, sagte: 'Mitglieder der Revolutionsgarden gelten hier als Terroristen und Gefährder.'
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