Revolutionsgarden auf EU-Terrorliste: Folgt nun ein Betätigungsverbot in Deutschland?
Am Donnerstag hat die EU die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Das war jahrelang gefordert, aber bisher nie in die Tat …
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Fakten
- Die EU hat die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft.
- Die Revolutionsgarden wurden 1979 nach der Islamischen Republik gegründet.
- Die Revolutionsgarden verfügen über eigene Marineeinheiten, eine Luftwaffe sowie einen Geheimdienst.
- Der Einfluss der Revolutionsgarden reicht im Nahen Osten jedenfalls weit über den Iran hinaus.
- Die Einstufung der Revolutionsgarden als Terrorgruppe gilt als bedeutendes Symbol.
- Diese Sanktionen verbieten seit mehr als zehn Jahren, dass der Organisation und Mitgliedern Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
- Der Grund für die Listung der Revolutionsgarden könnte ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2023 sein.
- Die Spezialeinheit der Revolutionsgarden ist auf extraterritoriale und verdeckte militärische und staatsterroristische Operationen sowie auf nachrichtendienstliche Ausspähungen spezialisiert.
- Der Iran reagiert jetzt mit Drohungen.
- Die EU hat die iranischen Revolutionsgarden auf eine Terrorliste gesetzt, die in Deutschland zu finden ist.
- Die Stadt Bochum ist die Stadt, an der ein versuchter Brandanschlag auf eine Synagoge stattfand.
- Der Bundesminister Horst Seehofer verhängte 2020 ein Betätigungsverbot gegen die libanesische Hisbollah.
- Die Stadt Palästina ist die Heimat der palästinensischen Hamas.
- Die Stadt Düsseldorf ist die Stadt, in der das Urteil des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2023 stattfand.
- Die Stadt Berlin ist die Hauptstadt Deutschlands und befindet sich im Bundesland Berlin.
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